Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Luxus-Schmuckwerkstatt und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Luxus-Schmuckwerkstatt nicht an, es sei denn, die Luxus-Schmuckwerkstatt hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Die Luxus-Schmuckwerkstatt verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Luxus-Schmuckwerkstatt zum Rücktritt berechtigt.

Der Vertragsrücktritt für ein beauftragtes Schmuckstück ist innerhalb von zwei Wochen nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vor Vertragsschluß mit dem Besteller vereinbart wurde. Der Widerruf kann in diesem Fall nur schriftlich widerrufen werden (auch per E-Mail.) Es wird darauf hingewiesen, dass die Luxus-Schmuckwerstatt ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

 

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung, oder Lastschriftverfahren (unter den in § 5 genannten Voraussetzungen) zahlen.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Luxus-Schmuckwerkstatt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Luxus-Schmuckwerkstatt ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Luxus-Schmuckwerkstatt berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

§ 5 Besonderheiten beim Kauf per Überweisung und Lastschrift

Zahlung per Lastschrift ist nur innerhalb Deutschlands möglich.

 

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Luxus-Schmuckwerkstatt anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungs­rechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags­verhältnis beruht.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Luxus-Schmuckwerkstatt.

 

§ 8 Mängelhaftung

Liegt ein von Luxus-Schmuckwerkstatt zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Luxus-Schmuckwerkstatt zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Luxus-Schmuckwerkstatt zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Die Luxus-Schmuckwerkstatt haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Luxus-Schmuckwerkstatt nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung der Luxus-Schmuckwerkstatt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Betreiber, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Luxus-Schmuckwerkstatt.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkt­haftungs­gesetz geltend macht. Sofern Luxus-Schmuckwerkstatt fahrlässig eine vertrags­wesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.

 

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.