Allgmeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der
Luxus-Schmuckwerkstatt und dem Besteller gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennt Luxus-Schmuckwerkstatt nicht an, es sei denn, die
Luxus-Schmuckwerkstatt hätte ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Die Luxus-Schmuckwerkstatt verpflichtet sich, die Bestellung des
Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei
Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist
Luxus-Schmuckwerkstatt zum Rücktritt berechtigt.
Der Vertragsrücktritt für ein beauftragtes
Schmuckstück ist innerhalb von zwei Wochen nur dann
möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vor
Vertragsschluß mit dem Besteller vereinbart wurde. Der
Widerruf kann in diesem Fall nur schriftlich widerrufen werden
(auch per E-Mail.) Es wird darauf hingewiesen, dass die
Luxus-Schmuckwerstatt ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der
Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom
Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die
Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der
Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der
Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung , oder
Lastschriftverfahren (unter den in § 5 genannten
Voraussetzungen)zahlen.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist
Luxus-Schmuckwerkstatt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt
gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls
Luxus-Schmuckwerkstatt ein höherer Verzugsschaden
nachweisbar entstanden ist, ist Luxus-Schmuckwerkstatt
berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5 Besonderheiten beim Kauf per Überweisung und
Lastschrift
Zahlung per Lastschrift ist nur innerhalb Deutschland
möglich.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von
Luxus-Schmuckwerkstatt anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags-
verhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller
bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im
Eigentum der Luxus-Schmuckwerkstatt.
§ 8 Mängelhaftung
Liegt ein von Luxus-Schmuckwerkstatt zu vertretender Mangel der
Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung
(Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen.
Luxus-Schmuckwerkstatt zur Nacherfüllung wegen
Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder
nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die Luxus-Schmuckwerkstatt zu
vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die
Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen
Rechtsgründen ausgeschlossen. Luxus-Schmuckwerkstatt haftet
deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet
Luxus-Schmuckwerkstatt nicht für entgangenen Gewinn oder
für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Soweit die Haftung von Luxus-Schmuckwerkstatt ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von der Luxus-Schmuckwerkstatt Betreiber, Arbeitnehmern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann
nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4
Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern
Luxus-Schmuckwerkstatt fahrlässig eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden
auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die
Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate,
gerechnet ab Lieferung.
§ 9 Datenschutz
Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die
Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem
E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer
Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch die
Luxus-Schmuckwerkstatt unterrichtet worden. (siehe
Kontakt | Datenschutzerklärung)
Privatsphäre und Datenschutz:Der Besteller stimmt dieser
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
ausdrücklich zu.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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